Über das Notariat

Der Notar ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Von ihm beglaubigte Urkunden dokumentieren, dass ihr Inhalt korrekt ist. Der Notar ist in Bremen ein freier Beruf, obwohl er ein öffentliches Amt ausübt. Er unterliegt dem Berufsrecht der Notare, das bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt ist. Zu seinen wesentlichen Berufspflichten gehören Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, weswegen er als Anwaltsnotar nicht in Angelegenheiten tätig werden darf, in denen er bereits als Anwalt tätig war und umgekehrt. Der Notar ist wie der Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegt der staatlichen Aufsicht durch die Justizverwaltung.

In Bremen darf nur zum Notar zugelassen werden, wer als deutscher Staatsangehöriger das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich abgelegt hat und mindestens 5 Jahre als Rechtsanwalt zugelassen ist. Der Zugang zum Notarberuf ist aber nicht frei sondern wird durch die jeweiligen Länder den Bedürfnissen der Gesellschaft an einer angemessenen Versorgung mit notariellen Leistungen begrenzt.

Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf das Grundstücksrecht (Kaufverträge, Grundstücksübertragungen, Grundpfandrechte etc.), Erbrecht (Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen), Familienrecht (Eheverträge, Unterhaltsurkunden, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen) und das Gesellschaftsrecht.

So unterliegen eine Reihe vom Gesetzgeber benannter Rechtsgeschäfte wie z.B. Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsgründungsverträge oder Erbverträge zwingend der Beurkundungspflicht durch einen Notar.